Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwendige Nachweise. Eltern bekommen auch dann weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.
Bislang war die Gewährung von Freibeträgen oder Kindergeld für volljährige Kinder dann ausgeschlossen, wenn diese über eigene Einkünfte und Bezüge von über 8 004 € verfügten, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet waren.
Im Hinblick auf den mit der Prüfung dieser Voraussetzung verbundenen Verwaltungsaufwand im Rahmen des Familienleistungsausgleichs wird daran nicht mehr festgehalten. Stattdessen ist nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung/eines Erststudiums eine Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden regelmäßiger Wochenarbeitszeit schädlich, bei der es sich weder um ein Ausbildungsdienstverhältnis noch um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handelt.










