Verbraucherinformation Zuzahlungen für die Rente
Vor Ablauf des Jahres sollten Verbraucher, die eine Altersvorsorge besitzen, einen Termin bei der Hausbank vereinbaren, raten die Experten der TARGOBANK. Denn: Ob Riester-Vertrag, Rürup-Rente oder betriebliche Altersvorsorge – bei praktisch allen Vorsorgemodellen sind Zuzahlungen möglich und unter Umständen sehr sinnvoll. So kann sich ein Riester-Sparer durch die jährliche Zuzahlung eine höhere staatliche Förderung sichern, bei privaten oder betrieblichen Vorsorgeverträgen bringt ein Aufstocken der Ansparsumme vor dem Jahresende unter Umständen erhebliche Steuervorteile. Stichtag für Zuzahlungen, die noch in 2011 wirksam werden sollen, ist der 31. Dezember. Daher sollte man sich möglichst bald über die im Einzelfall gebotenen Möglichkeiten informieren.
Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
Link: https://www.targobank.de/de/
Kostenfallen im Internet
Kochrezepte, Horoskope, Routenplanung oder Lehrstellenangebote – hinter manch einem vermeintlich kostenfreien Angebot im Internet kann sich unter Umständen eine teure Abofalle verstecken, informieren die Experten der TARGOBANK. Rund 22.000 Beschwerden pro Monat gehen allein bei den Verbraucherzentralen ein. Vorsicht ist stets geboten, wenn beim Zugriff auf scheinbar kostenlose Online-Dienste ein Formular auftaucht, in das die Adresse eingegeben werden soll. Wer das Adressformular ausfüllt, schließt unter Umständen ein Abonnement ab und findet dann bald auch eine Zahlungsaufforderung im Briefkasten. Die gute Nachricht: Derartige Mahnungen sind zumeist unbegründet, denn ein rechtswirksamer Vertrag erfordert einen klaren Hinweis auf die Kosten. Betroffene sollten daher in solchen Fällen nicht sofort bezahlen, raten die Fachleute, sondern sich mit der Mahnung zunächst an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.
Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
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Schummeln für die Traumwohnung?
Die Nachfrage nach attraktiven Wohnungen und Häusern ist hoch, und viele Verbraucher würden einiges tun, um den Zuschlag zu erhalten. Selbst vor Unwahrheiten schrecken Mietinteressenten nicht zurück, wissen die Experten der TARGOBANK und verweisen auf eine aktuelle Repräsentativstudie des Marktforschungsunternehmens Innofact. Der Untersuchung zufolge würde nur knapp die Hälfte der Bundesbürger Fragen zu Beruf, Einkommen, Familienstand oder Haustieren immer wahrheitsgemäß beantworten. 37 Prozent der Befragten fänden kleine Notlügen vertretbar, 7 Prozent würden dem Vermieter gegenüber das Blaue vom Himmel lügen und etwa 8 Prozent haben bei einer Selbstauskunft schon geschummelt. Die Fachleute raten zur Vorsicht: Gerade Falschauskünfte zur beruflichen oder wirtschaftlichen Situation können sich als Bumerang erweisen, wenn man sich die Traumwohnung eigentlich nicht leisten kann. Fliegt eine Lüge später beim Vermieter auf, kann das im Extremfall sogar ein fristloser Kündigungsgrund sein.
Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
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Teure Kinderwünsche
Fahrrad, Gameboy oder Marken-Rucksack – Kinderwünsche sind heute oft teuer. Das bereitet vielen Eltern Kopfzerbrechen, wissen die Experten der TARGOBANK: Einerseits möchte man den Nachwuchs nicht enttäuschen, andererseits fehlt gerade in Familien mit mehreren Kindern schlicht das Geld. Doch mit ein wenig Geschick lassen sich auch größere Weihnachtswünsche mit vertretbarem finanziellen Aufwand erfüllen. So findet man Internet, den örtlichen Kleinanzeigen oder im Bekanntenkreis das Gewünschte oftmals gebraucht für einen Bruchteil des Neupreises. Auch wer sich mit den Großeltern oder Paten zusammentut, kann kostspielige Wünsche leichter finanzieren. Umgekehrt können Geschwisterkinder ein teures Spielzeug durchaus gemeinsam bekommen – das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern macht oft sogar mehr Spaß. Sind die Kinder schon etwas größer, raten die TARGOBANK-Fachleute, offen über die finanzielle Situation zu sprechen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, die alle zufriedenstellt.
Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
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Wann beginnt die Arbeitszeit?
Beschäftigte, die ihre Stunden im Betrieb selbst erfassen, sollten dabei absolut korrekt vorgehen, raten die Experten der TARGOBANK. Wer den Begriff „Arbeitszeit“ zu großzügig auslegt, riskiert nämlich im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung. So erging es einer Verwaltungsangestellten, die als Arbeitsbeginn stets den Zeitpunkt ihrer Einfahrt auf dem Parkplatz des Arbeitgebers erfasste. Im Dienstgebäude traf sie dann frühestens eine Viertelstunde später ein – angeblich aufgrund der schwierigen Parkplatzsuche. Als die Abweichungen auffielen, wurde der Dame fristlos gekündigt. Das Bundesarbeitsgericht wies ihre Kündigungsschutzklage ab: Die Klägerin habe systematisch und vorsätzlich ihre Arbeitszeit falsch angegeben, urteilten die Richter. Dadurch sei das Vertrauensverhältnis mit ihrem Arbeitgeber so erheblich gestört, dass auch die fristlose Kündigung gerechtfertigt war (AZ.: 2 AZR 381/10).
Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
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