WIRTSCHAFT.IN

Mittwoch, 23 Mai 2012

Aktualisiert:07:56:52 AM GMT

You are here Finanzen & Recht Erbschaftssteuer für Schenkung
Banner

Erbschaftssteuer für Schenkung

  • PDF
wrttemberg_vorsorge

Rechtstipp

Wer eigene vier Wände sein Eigentum nennt und bewohnt, kann seinem Ehepartner – auch eingetragenem Lebenspartner – die Immobilie schenken, ohne dass Erbschaftssteuer fällig wird. Handelt es sich dabei allerdings um ein Ferienhaus, gilt dies nicht – dann ist die Schenkung erbschaftssteuer­pflichtig. Auf ein kürzlich veröffentlichtes entsprechendes Urteil des Finanz­gerichts Münster – Az. 3 K 375/09 – macht die Wüstenrot Bausparkasse AG, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, aufmerksam.

Das Finanzgericht argumentierte, dass eine Steuerbefreiung die Übertragung von Grundbesitz voraussetze, der Mittelpunkt des familiären Lebens der Ehegatten sei. Eine ausschließliche Nutzung während der Ferien reiche dafür nicht aus. Wie Wüstenrot weiter mitteilt, wurde eine Revision an den Bundesfinanzhof erhoben (Az.: II R 35/11)

Das aktuelle Espresso Magazin

Das aktuelle Gesundheitsmagazin

AVENTIN - Kultur | Gesellschaft | Wissen

Blickpunkt Wochenende

Follow us

Follow us