Zinstief nutzen
Das aktuelle Zinstief ist für Sparer wenig erfreulich, schafft jedoch beste Voraussetzungen für Finanzierungsvorhaben. Tine Vogt, Produktleiterin für Baufinanzierungen bei der TARGOBANK sagte: „Wer sich einen größeren Wunsch erfüllen möchte, profitiert momentan von historisch niedrigen Kreditzinsen.“ Nach Berechnungen des Bankenverbandes fallen für ein Hypothekendarlehen mit zehnjähriger Zinsbindung derzeit durchschnittlich 3,3 Prozent Effektivzinsen an – vor gut zehn Jahren kostete die Finanzierung fast das Doppelte. Daher sollten Verbraucher, die den Erwerb oder Bau einer Immobilie planen, zeitnah mit der Hausbank Kontakt aufnehmen. Vogt: „Wer frühzeitig plant, kann durch ein intelligentes Finanzierungskonzept, das beispielsweise staatliche Förderung oder die Möglichkeit eines Forward-Darlehens einbezieht, viel Geld sparen.“
Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
Link: https://www.targobank.de/de/
Doppelte Miete
Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann die Kosten in vollem Umfang steuerlich geltend machen. Dies gilt zeitlich begrenzt auch für doppelte Mietzahlungen, wissen die Experten der TARGOBANK und verweisen auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Der Kläger hatte seine Arbeitsstelle gewechselt und war in eine andere Stadt gezogen. Dort hatte er für sich und seine Familie eine 165 Quadratmeter große Wohnung gemietet. Frau und Kind blieben noch drei Monate bis zum Ablauf der Kündigungsfrist in der alten Wohnung und folgten ihm dann nach. Das zuständige Finanzamt weigerte sich, die doppelte Miete in voller Höhe als Werbungskosten anzuerkennen. Die Behörde argumentierte, es handele sich um doppelte Haushaltsführung, und wollte lediglich die Kosten für eine 60-Quadratmeter-Wohnung akzeptieren. Dem widersprachen die Bundesrichter: Da die Familienwohnung gekündigt worden war, und die doppelte Mietzahlung nur für die ordentliche Kündigungsfrist geltend gemacht wurde, seien die Kosten beruflich veranlasste Umzugskosten und daher in voller Höhe absetzbar. (Az.: VI R 2/11).
Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
Link: https://www.targobank.de/de/
Früher in Rente
Das Rentenalter wird in Deutschland schrittweise auf 67 Jahre angehoben: Diese Regelung wirkt sich auch auf private Renten- und Lebensversicherungen aus, informieren die Experten der TARGOBANK. Hier steigt das Mindestalter für die Auszahlung von 60 auf 62 Jahre. Ab 2012 werden neue Verträge nur noch gefördert bzw. steuerlich begünstigt, wenn die Rente oder das Kapital frühestens zum 62sten Lebensjahr ausgezahlt wird. Das sollten Verbraucher bei der Planung ihrer Altersvorsorge bedenken. Wer noch bis zum 31. Dezember 2011 einen Vertrag abschließt, kann schon mit 60 Jahren vom angesparten Betrag profitieren – bei voller staatlicher Förderung oder Steuerersparnis.
Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
Link: https://www.targobank.de/de/
Geld sparen beim Fernsehen
Zeit ist Geld, und das gilt auch für die Stunden, die wir vor dem Fernseher verbringen. So verursacht ein älterer, durchschnittlich genutzter Fernseher rund 80 Euro Stromkosten pro Jahr, wissen die Experten der TARGOBANK und verweisen auf aktuelle Berechnungen der Deutschen Energie-Agentur. Ein neues, einheitliches EU-Zertifikat, das ab Ende November auf allen Neugeräten angebracht sein muss, hilft Verbrauchern beim Sparen. Die Kennzeichnung informiert über die Energieverbrauch – die sparsamsten Fernseher erkennt man an der Energieeffizienzklasse A. Wer sich für ein so gekennzeichnetes Gerät entscheidet, kann nach Auskunft der Fachleute jährlich bis zu 55 Euro einsparen.
Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
Link: https://www.targobank.de/de/
Betreuungskosten für Kinder
Für berufstätige Eltern ist eine Kinderbetreuung von entscheidender Bedeutung. Doch ob Tagesmutter oder Ganztagsschule – Betreuungsangebote sind in aller Regel mit Kosten verbunden. Ab 2012 können sich Eltern über weiter gehende steuerliche Entlastungen freuen, wissen die Experten der TARGOBANK. Dann können Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren von der Einkommenssteuer komplett als Sonderausgaben abgezogen werden. Voraussetzung ist die Vorlage entsprechender Kostenbelege. Speziell die Vereinbarungen mit privaten Betreuungspersonen wie Tagesmutter oder Kinderfrau sollten rechtzeitig ab dem 1. Januar 2012 auf eine für die Finanzbehörde nachvollziehbare vertragliche Grundlage gestellt werden. Bei öffentlichen oder kirchlichen Betreuungsangeboten genügt die Vorlage des Gebührenbescheids.
Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
Link: https://www.targobank.de/de/










