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Mittwoch, 23 Mai 2012

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TARGOBANK Themenservice Finanzen

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Fondssparer auf der sicheren Seite
Private Anleger beobachten die aktuellen Turbulenzen am Kapitalmarkt mit Sorge. Doch Bernhard Freytag, Direktor Vertrieb Vermögensberatung bei der TARGOBANK rät, Ruhe zu bewahren: „Investmentfonds sind  krisensichere Anlagen, mit denen Anleger das Risiko streuen und überdurchschnittliche Renditen erzielen können. Allerdings sollte man das Geld mindestens über die Dauer eines Investmentzyklus‘ von sieben bis zehn Jahren arbeiten lassen – dann stehen die Chancen gut, dass  schwächere Ergebnisse  ausgeglichen werden.“ Wer jetzt mit dem Vermögensaufbau beginnen will, sollte sich von den aktuell unruhigen Börsen nicht abschrecken lassen. Der Experte rät: Anleger sollten ihre Bank nach Vermögensmanagementfonds fragen. Produkte wie der französische Mischfonds Carmignac Patrimoine haben selbst in den turbulenten vergangenen Wochen noch Zuwächse verzeichnet.

Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
Link: https://www.targobank.de/de/ueber-uns/presse/verbraucherthemen_september2011.html

Prepaid-Karten auf dem Vormarsch
Prepaid-Kreditkarten erfreuen sich bei jungen Verbrauchern großer Beliebtheit, wissen die Experten der TARGOBANK: Nach Berechnungen des Prepaid Forums Deutschland werden mit der Kreditkarte auf Guthabenbasis und anderen „E-Geld“-Produkten Waren und Dienstleistungen im Wert von 850 Mio.  Euro pro Jahr gekauft. Prepaid-Karten bieten sämtliche  Vorzüge einer klassischen Kreditkarte: Man kann weltweit bargeldlos bezahlen oder Geld am Automaten abheben – begrenzt auf das  Guthaben des Kreditkartenkontos. Vorteil der Guthabenfunktion: Kunden bekommen die Prepaid-Karte ohne Bonitätsprüfung. Ob im Einzelfall die klassische Kreditkarte mit revolvierendem Kredit sinnvoll ist oder eine Prepaid-Kreditkarte, können Kunden am besten mit ihrer Hausbank klären.

Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
Link: https://www.targobank.de/de/ueber-uns/presse/verbraucherthemen_september2011.html

Gute Karten für die Traumwohnung
Ob zur Miete oder zum Kauf – die Nachfrage nach Immobilien in attraktiven Lagen ist hoch und um freie Objekte bewerben sich nicht selten Dutzende von Interessenten. Wer sich beim Eigentümer oder Makler gut präsentiert, kann seine Chancen auf die Traumwohnung erhöhen, wissen die Experten der TARGOBANK. So sollten Wohnungssuchende zum Besichtigungstermin eine kurze persönliche Bewerbung vorbereiten, die sie bei ernsthaftem Interesse hinterlassen können. Neben einem ansprechenden Foto und den Kontaktdaten sollte die Bewerbung einige Sätze zur Person oder Familie des Interessenten sowie erste Auskünfte zur finanziellen Situation umfassen. Zusätzliches Vertrauen beim Vermieter oder Verkäufer schafft zum Beispiel eine Bescheinigung der Hausbank über regelmäßige Einkünfte oder eine Schufa-Selbstauskunft. Hat man es in die engere Wahl geschafft, sollte man sich jedoch ausreichend Zeit nehmen, um das Objekt sowie den Miet- oder Kaufvertrag genau zu prüfen.

Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
Link: https://www.targobank.de/de/ueber-uns/presse/verbraucherthemen_september2011.html

Nebenjobs für Schüler

Wenn der Sohn oder die Tochter ihr Taschengeld durch einen Nebenjob aufbessern wollen, freuen sich die meisten Eltern. Doch die Experten der TARGOBANK raten, in jedem Fall einen genaueren Blick auf die geplante Beschäftigung der Kinder zu werfen. Nebenjobs von Schülern unterliegen nämlich dem Jugendarbeitsschutzgesetz, bei Verstößen drohen dem Arbeitgeber hohe Bußgelder. Laut Gesetz dürfen Kinder erst ab 13 Jahren überhaupt arbeiten. Erlaubt sind lediglich leichte Tätigkeiten und auch diese nur an Werktagen nach dem Schulunterricht bis 18 Uhr abends. Selbst in den Ferien sind nicht mehr als fünf Arbeitstage am Stück erlaubt. Für schulpflichtige Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren gelten im Prinzip die gleichen Regeln, sie dürfen aber bis zu vier Wochen in den Ferien jobben. Sprich: Nachhilfe geben oder Zeitungen austragen ist für Minderjährige möglich, beim Kneipenjob oder nächtlichen Babysitten kann auch ein 17-Jähriger Probleme bekommen. In jedem Fall müssen die Eltern der Tätigkeit zustimmen. Arbeitgeber sollten sich das schriftlich geben lassen.

Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
Link: https://www.targobank.de/de/ueber-uns/presse/verbraucherthemen_september2011.html

GEZ-Gebühren für Selbstständige

Selbstständige, die für private Fernseh- und Hörfunkgeräte Rundfunkgebühren bezahlen, dürfen für einen internetfähigen PC in ihrem häuslichen Arbeitszimmer nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Das Gerät fällt dann unter die sogenannte Zweitgeräte-Regelung, wissen die Experten der TARGOBANK. So entschied das Bundesverwaltungsgericht am 17. August 2011: In drei Fällen hatten Selbstständige gegen entsprechende Gebührenbescheide geklagt und in den Vorinstanzen Recht bekommen. Die Rundfunkanstalten gingen vor das oberste Gericht und erlitten auch hier eine Niederlage: Die berufliche Nutzung der internetfähigen PCs im häuslichen Arbeitszimmer blieb gebührenfrei, da die Nutzer bereits für ihre privaten Geräte Rundfunkgebühr bezahlten. (Az.:6 C 15.10, 6 C 45.10 und 6 C 2011).

Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
Link: https://www.targobank.de/de/ueber-uns/presse/verbraucherthemen_september2011.html

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