ERGO Expertengespräch
Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, ist am Ferienort mobil und kann die Region auf eigene Faust erkunden. Die Vorteile einer Reise auf vier Rädern überzeugen jedes Jahr Millionen Deutsche. In diesem Sommer plant jeder zweite Bundesbürger, im eigenen Pkw Richtung Sonne und Strand zu fahren. Doch eine entspannte Reise beginnt bereits zu Hause: mit einer gründlichen Vorbereitung. Denn routinierte Fahrer wissen zwar, wie sie sich vor den Folgen von Unfällen, Pannen und Kfz-Diebstählen auf heimischen Straßen schützen können. Im Ausland aber sieht vieles anders aus. Was Autourlauber jenseits der deutschen Grenzen beim Versicherungsschutz beachten müssen, weiß Frank Mauelshagen, Kfz-Experte bei ERGO.
In Deutschland darf kein Fahrzeug ohne Kfz-Haftpflichtversicherung auf die Straße. Viele sichern ihr Auto zusätzlich mit einer Kaskoversicherung ab. Doch schützen diese Policen Autofahrer auch außerhalb Deutschlands?
Grundsätzlich gelten Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen in ganz Europa. Bei selbstverschuldeten Unfällen haben Autofahrer im Ausland den gleichen Versicherungsschutz wie in Deutschland. Sollte im Ausland eine höhere Deckung gesetzlich vorgeschrieben sein, gewähren Versicherer wie ERGO auch diese. Anders kann es aussehen, wenn man im Urlaubsland schuldlos in einen Unfall verwickelt wird: Man kann nicht davon ausgehen, dass die Haftpflicht des Verursachers den Schaden voll bezahlt. Das Risiko, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben, lässt sich durch eine Vollkaskoversicherung eindämmen. Sie erstattet im europäischen Ausland auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die andere angerichtet haben. Außerdem lohnt sich für Reisen ein so genannter Schutzbrief. Er ist oft Teil der Kraftfahrtversicherung oder günstig zusätzlich zu haben. Damit sind Autofahrer im Falle einer Panne oder eines Unfalls noch besser abgesichert. Der Schutzbrief hilft zum einen durch Serviceleistungen. Außerdem übernimmt der Versicherer einen Teil der Kosten, zum Beispiel für Pannenhilfsfahrzeuge, Abschleppen oder Bergen. Auch der Versand von Ersatzteilen, ein eventueller Rücktransport des Wagens nach Deutschland oder die Ersatzbeschaffung verlorener Dokumente sind abgedeckt.
Die Vorstellung, mit dem eigenen Auto durch fremde Länder zu fahren, verunsichert viele Menschen. Vor allem wenn es zu einem Unfall kommt, kann es kompliziert werden. Wie sollte man sich vorbereiten, um Ärger zu vermeiden?
Es gibt eine Reihe von Unterlagen, die unbedingt ins Handschuhfach gehören: Auf jeden Fall sollte man sich bei seinem Versicherer einen europäischen Unfallbericht besorgen. Dieses Formular ist europaweit identisch, egal in welcher Sprache es abgefasst wurde. Es ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Erfassung von Unfällen. Beide Seiten tragen die Fakten auf dem Papier ein, unterschreiben und senden es an ihre Kfz-Versicherung. Auch die "Grüne Karte" gehört ins Reisegepäck. Sie gilt als internationaler Versicherungsnachweis. Urlauber sollten sich vor der Abreise unbedingt vergewissern, dass die Ihnen vorliegende Karte noch aktuell ist, denn sie gilt immer nur für drei Jahre. In einigen Ländern ist es sogar zwingend vorgeschrieben, die "Grüne Karte" mitzuführen, etwa in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Tunesien oder der Türkei. Um Schwierigkeiten vorzubeugen, ist es jedoch ratsam, sie auch in allen anderen Ländern bei sich zu haben. Zudem sollte man sich einige wichtige Nummern im Handy abspeichern: Der Zentralruf der deutschen Autoversicherer steht Autofahrern in Notsituationen mit Rat und Tat zur Seite; er ist unter 0180 250 26 zu erreichen. Meist bieten auch die Versicherer einen telefonischen Service für Schadenfälle im Ausland an, wie etwa ERGO unter 0049 211 477 57 55.
Andere Länder, andere Sitten – das gilt auch auf den Straßen. Worauf müssen sich Autofahrer gefasst machen, wenn sie ins Ausland reisen?
Tatsächlich unterscheiden sich die Verkehrsregeln von Land zu Land. Vor allem die Geschwindigkeitsgrenzen sollte man kennen. In den meisten Staaten gilt auf Landstraßen ein Tempolimit von 80 oder 90 km/h, in manchen Ländern müssen Autofahrer sogar noch langsamer fahren. Auf Autobahnen darf man oft nicht schneller als mit 110 oder 120 km/h unterwegs sein. Vorsicht auch in Sachen Alkohol am Steuer: In vielen Ländern gilt mittlerweile die Null-Promille-Grenze. Auch das Einschalten des Abblendlichts ist in manchen Nationen untertags Vorschrift. Außerdem sollte man bedenken, dass auf den Autobahnen einiger Länder Mautgebühren fällig werden. Wohin es auch geht – Autofahrern sei dringend ans Herz gelegt, sich vor der Abreise über die Regeln in ihrem Ferienland zu erkundigen. Denn auch im Urlaub drohen bei Verstößen Bußgelder und sogar der Verlust des Führerscheins. Eine solide Vorbereitung kann also vor unliebsamen Urlaubsüberraschungen schützen.










