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Mittwoch, 23 Mai 2012

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Lärmender Mieter muss Mietausfall ersetzen

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Stört ein Mieter durch häufiges Lärmen den Hausfrieden, muss er nicht nur mit der Kündigung rechnen. Er hat auch dem Vermieter den entstehenden Schaden zu ersetzen, falls andere Mieter wegen des Lärms ihre Miete kürzen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Bremen (17 C 105/10) weist die Wüstenrot Bausparkasse AG, eine Tochtergesellschaft des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, hin.

In einem Mehrfamilienhaus hatten mehrere Mietparteien die Miete um 20 Prozent gekürzt, weil ein Mitbewohner den Hausfrieden immer wieder massiv durch sehr laute Musik und Geschrei − auch zu den Ruhezeiten − störte. Der Vermieter kündigte daraufhin dem lärmenden Mieter und verklagte ihn, die von den anderen Mietparteien einbehaltenen Beträge zu ersetzen. Damit kam er vor Gericht durch. Da die Geräuschbelästigungen über das gewöhnliche und zumutbare Maß hinaus gingen, hätten die anderen Mieter zurecht die Miete gekürzt. Den dadurch erlittenen Schaden müsse der lärmende Mieter ausgleichen.

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