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Mittwoch, 23 Mai 2012

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TARGOBANK-Themenservice-Finanzen

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Verbraucherinformationen
Verluste aus Vermietung und Verpachtung
Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung vermieten, können die Kosten für Finanzierung und Instandhaltung als Werbungskosten steuerlich absetzen. Damit  können sie ihre Einkommenssteuerbelastung insgesamt senken. Allerdings gelten dafür bestimmte Regeln, wissen die Experten der TARGOBANK: So muss es sich bei der vermieteten Immobilie um eine abgeschlossene Wohnung handeln. Dabei muss ein vollständiger Mietvertrag mit monatlicher Mietzahlung abgeschlossen und umgesetzt werden. Die Miete  sollte mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete (ab 2012: 67 Prozent) betragen. Grundlage für die Berechnung ist der örtliche Mietspiegel. Grundsätzlich soll  erkennbar sein, dass durch die Vermietung langfristig ein Gewinn erzielt werden soll.

Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
Link: https://www.targobank.de/de/ueber-uns/presse/verbraucherthemen_juli2011.html

Abschalten spart Geld
Während des Sommerurlaubs können Verbraucher ganz einfach Kosten sparen, wissen die Experten der TARGOBANK: Elektrogeräte verbrauchen auch im ausgeschalteten Zustand Strom . Fernseher, Mikrowelle und Co. sollten deshalb vor der Abreise vom Netz getrennt werden. Besonders hohe Stromkosten verursachen Kühlschrank und Gefriertruhe. Es kann sich lohnen, die Lebensmittel vor dem Urlaub zu verbrauchen und  ebenfalls die Stecker zu ziehen. Auch kleinere Elektroboiler können vor der Reise abgeschaltet werden. Nach Berechnungen der Deutschen Energie-Agentur kann ein Vier-Personen-Haushalt während einer zweiwöchigen Abwesenheit 42 Euro sparen.

Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
Link: https://www.targobank.de/de/ueber-uns/presse/verbraucherthemen_juli2011.html

Konsum fürs Kind
Fußballbilder oder Süßigkeiten, neues Skateboard oder trendige Sandalen – Kinder möchten vieles kaufen. Das macht deutschen Vätern und Müttern Sorge, wissen die Experten der TARGOBANK und verweisen auf eine aktuelle Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK): 88 Prozent der Eltern sind der Ansicht, dass Kinder und Jugendliche zu viel Wert auf Materielles legen. Dennoch versuchen rund 40 Prozent der Befragten, dem Nachwuchs möglichst jeden Wunsch zu erfüllen. 11,6 Prozent der Eltern gaben zu, mit den Geschenken die fehlende gemeinsame Zeit auszugleichen. Die Finanzexperten der TARGOBANK raten allerdings, kindlichen Konsumwünschen klare Grenzen zu setzen: Wer vernünftiges Kaufverhalten und sorgsamen Umgang mit Geld nicht in jungen Jahren lernt, hat es als Erwachsener oft schwer, seine Finanzen im Griff zu behalten.

Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
Link: https://www.targobank.de/de/ueber-uns/presse/verbraucherthemen_juli2011.html

Vermögensbildung mit Sachwerten?
Nicht erst seit der Eurokrise wächst laut aktuellen Finanzmarktanalysen die Zahl der Verbraucher, die ihr Geld in Sachwerte investieren. Die Experten der TARGOBANK raten hier zur Vorsicht: Münzen oder Schmuck, Antiquitäten, Kunstwerke oder Oldtimer bergen als Geldanlagen erhebliche Risiken. Der Wert und die Wertentwicklung solcher Objekte sind selbst für Fachleute nur schwer zu ermitteln. Um Gewinn zu erzielen, muss sich ein Käufer finden, der den geforderten Preis bezahlt. Das gelingt unter Umständen gar nicht oder zumindest nicht zum gewünschten Zeitpunkt. Wenn der Anleger kurzfristig Geld benötigt, muss er nicht selten mit Verlust verkaufen. Gerade Verbraucher, die nur einen begrenzten Betrag anlegen können, sollten daher auf klassische Anlageprodukte setzen. Diese  bieten eine deutliche höhere Flexibilität und Sicherheit.

Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
Link: https://www.targobank.de/de/ueber-uns/presse/verbraucherthemen_juli2011.html

BAföG mindert Hartz IV-Ansprüche
Eine bessere Ausbildung erhöht die Chancen am Arbeitsmarkt, und viele Erwerbslose nutzen die Zeit der Arbeitslosigkeit für einen Schulbesuch. Wer dafür Leistungen nach dem Bundes-Ausbildungsförderungs-
Gesetz (BAföG) erhält, muss diese auf das ALG 2 anrechnen lassen, informieren die Experten der TARGOBANK. Das bestätigte vor Kurzem das Bundesverfassungsgericht im Fall einer Hartz IV-Empfängerin, die eine kostenpflichtige Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule absolvierte. Sie erhielt Leistungen nach dem BAföG, welche die Sozialbehörde als Einkommen anrechnete. Auf ihre Klage entschied schließlich das Bundessozialgericht, dass dies rechtens sei. Nach dem BAföG sei lediglich eine Pauschale von 20 Prozent des Gesamtbedarfs für ausbildungsbestimmte Kosten als zweckbestimmtes privilegiertes Einkommen abzuziehen. Die Schulgebühren seien nicht zusätzlich absetzbar. Die Karlsruher Richter teilten diese Auffassung und lehnten die Verfassungsbeschwerde der Dame ab (Az.: 1 BvR 2556/09).

Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
Link: https://www.targobank.de/de/ueber-uns/presse/verbraucherthemen_juli2011.html

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