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Viele der Kosten, die bei einem Umzug anfallen, sind steuerlich absetzbar. Darauf weist die Steuerberaterkammer München hin. „Grundsätzlich können Umzüge, ob privat oder beruflich veranlasst, fast immer in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Beträge, die für berufsbedingte Umzüge pauschal abgesetzt werden können, sind zu Beginn dieses Jahres gestiegen“, erläutert Kammerpräsident Dr. Hartmut Schwab. Es müssten dabei aber einige Details beachtet werden.
Für berufsbedingte Umzüge ab dem 1. Januar 2011 gilt eine Pauschale von 640 Euro für
Alleinstehende und von 1.279 Euro für Verheiratete. Für jedes weitere Familienmitglied, das mit umzieht, können pauschal 282 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wurde der Umzug 2010 abgeschlossen, sind 636 Euro für Alleinstehende und 1.271 Euro für Ehepaare von der Steuer absetzbar. Die Pauschale für mit umgezogene Familienmitglieder liegt für Umzüge im Jahr 2010 bei 280 Euro.
In die Umzugspauschale fallen unter anderem der fachgerechte An- und Abbau von Küchen, Lampen und weiteren Elektrogeräten, Inserats- und Telefonkosten, Schönheitsreparaturen und Trinkgelder für Umzugshelfer. Tipp: Sind die tatsächlichen Kosten höher als die Pauschalen, können sie statt der Pauschalen in voller Höhe angesetzt werden. Steuerzahler müssen die tatsächlichen Kosten dann aber mit Rechnungen nachweisen. Zusätzlich können zum Beispiel Kosten für Wohnungssuche, Umzugsvorbereitung, Möbeltransport, Makler, Herd- oder Ofenanschaffung, Nachhilfe für Kinder und doppelte Mietzahlungen bei berufsbedingten Umzügen in voller Höhe angesetzt werden.
Ein beruflich veranlasster Umzug liegt unter anderem dann vor, wenn sich dadurch die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde für Hin- und Rückfahrt verkürzt, man auf Veranlassung des Arbeitgebers umzieht oder durch Pensionierung aus einer Dienstwohnung ausziehen muss.
Weiterhin gilt: Arbeitnehmer geben die Umzugskosten als Werbungskosten an, Selbstständige als Betriebsausgaben. Und auch, wer nicht berufsbedingt umzieht, geht nicht leer aus: Kosten für die Umzugsspedition können als haushaltsnahe Dienstleistung zu 20 Prozent, maximal 4.000 Euro pro Jahr, steuerlich abgezogen werden.










