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Mittwoch, 23 Mai 2012

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Die Deutsche Vermögensberatung rät

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DVAG_Erste_Wohnung



Nach dem Abitur in die erste eigene Wohnung

 

Das kleine Wohnungs-ABC der DVAG hilft bei der Finanzierung

Mit dem Zeugnis in der Tasche beginnt für viele Abiturienten in den kommenden Wochen ein ganz neuer Lebensabschnitt. Dazu gehört oft auch die Suche nach der ersten eigenen Wohnung. Gerade Studienanfänger verlassen für ihren weiteren Bildungsweg zunehmend die Heimatstadt. So wuchs die Quote der Erstsemester, die zum Studieren in eine andere Stadt umgezogen sind, laut Kultusministerium zwischen 1980 und 2009 von 23 auf 33 Prozent. Bei einer Zahl von jährlich etwa 327.000 Studienanfängern sind das mehr als 100.000 junge Menschen. Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) gibt Tipps für die erfolgreiche Finanzierung der ersten eigenen Mietwohnung und erklärt, welcheVersicherungen notwendig sind.

Das kleine Wohnungs-ABC für junge Mieter

Budget-Plan
Um sich einen Überblick über die zukünftigen Ausgaben zu verschaffen, ist es ratsam, einen Budget-Plan zu erstellen. Wichtigste Punkte: Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen und sonstige Lebenshaltungskosten. Dabei sollte die Warmmiete inklusive Nebenkosten ein Drittel der Einkünfte nicht überschreiten.

Courtage
Immobilienmakler fordern für die Vermittlung einer Wohnung bis zu zwei Monatskaltmieten – die so genannte Courtage. Um diese zusätzlichen Kosten zu umgehen, ist es gerade für Studenten und Berufsanfänger ratsam, vorzugsweise nach privaten Mietangeboten zu suchen. Die meisten Hochschulen bieten auf ihren Internetseiten ein schwarzes Brett mit Wohnungsgesuchen. Auch der jeweilige Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) hilft mit Online-Wohnungsbörsen. Weitere kostenlose  Portale für die Wohnungssuche sind: www.studentenwohnen.de, www.wg-gesucht.de, www.studenten-wg.de, www.wohngemeinschaft.de, www.wohnungsboerse.net.

Kaution
Die Mietkaution lässt sich nicht umgehen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Vermieter behält die Kaution als Sicherheit ein, überweist das Geld aber nach Kündigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurück, sofern die Wohnung nicht beschädigt wurde. Die Höchstgrenze für eine Kaution liegt bei drei Monatskaltmieten, die auch in drei Raten gezahlt werden können. Der Vermieter ist verpflichtet, das Geld auf einem Sonderkonto zu den üblichen Zinskonditionen einer Spareinlage mit
dreimonatiger Kündigungsfrist anzulegen. Ein Tipp der Finanzexperten der DVAG: „Wer die Geldanlage lieber selbst aussuchen möchte, kann mit Einverständnis des Vermieters auch ein Sparbuch mit dem Kautionsbetrag eröffnen und dieses dann an
den Vermieter verpfänden.“

Versicherungsschutz
Hausrat- und private Haftpflichtversicherung sind für jeden Mieter ein Muss. Bei Feuer, Einbruch oder Vandalismus ersetzt eine Hausratversicherung beispielsweise Schäden an der eigenen Wohnungseinrichtung. Die private Haftpflichtversicherung dagegen schützt vor Forderungen gegenüber Dritten. „Wohngemeinschaften können ihre Versicherungen zusammenlegen. Dies gilt natürlich auch für junge Paare, die sich eine gemeinsame Bleibe suchen. Zu zweit kann man so bis zu 200 Euro jährlich sparen“, erklären die DVAG-Experten.


Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)
Mit ihren über 37.000 haupt- und nebenberuflichen Vermögensberatern betreut die Deutsche Vermögensberatung 5,5 Millionen Kunden rund um die Themen „Vermögen planen – Vermögen sichern – Vermögen mehren.“ Der 1975 von Prof. Dr. Reinfried Pohl gegründete Finanzvertrieb bietet umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz „Vermögensaufbau für jeden!“. Im Geschäftsjahr 2010 erzielte die DVAG Umsatzerlöse in Höhe von rund 1,07 Milliarden Euro und einen Jahresüberschuss von über 150 Millionen Euro. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie unter www.dvag-aktuell.de.

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