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Mittwoch, 23 Mai 2012

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Bildungspaket bis Ende April beantragen


Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien haben jetzt Anspruch auf Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket. Die Experten der TARGOBANK raten, den Antrag noch im April zu stellen, denn nur so erhält man die Förderung rückwirkend zum Januar 2011. Anspruchsberechtigt sind Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Zuschüsse gibt es beispielsweise für Mittagessen und Ausflüge in KiTa und Schule, Schulbedarf und Beförderungskosten zur Schule. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird zudem die Teilnahme an sportlichen oder kulturellen Aktivitäten, etwa im Fußballverein oder der Musikschule gefördert. Wie die Leistungen beantragt werden können, erfahren Familien beim örtlichen Jobcenter.               

Wer den Pfennig nicht ehrt...

Auch im Zeitalter von Giro- und Kreditkarten zahlen die Deutschen immer noch am liebsten mit Bargeld. Und dabei sammelt sich erfahrungsgemäß auch jede Menge Münzgeld an. Das angesammelte Kleingeld lässt sich beim Einkaufen oder Ausgehen aber nur begrenzt einsetzen, wissen die Experten der TARGOBANK. Laut Paragraf 3 des Münzgesetzes sind Geschäfte und Gastronomiebetriebe nämlich nicht verpflichtet, bei einer Zahlung mehr als 50 Münzen anzunehmen. Wer also größere Mengen Kleingeld angesammelt hat, kann den Betrag nur nach und nach ausgeben oder sich bei der Hausbank erkundigen, ob und wie die Münzen eingezahlt beziehungsweise gewechselt werden können. Auch die Filialen der Deutschen Bundesbank tauschen die Münzen in Banknoten um.

Eigenheim ohne Trauschein

Immer mehr unverheiratete Paare in Deutschland erfüllen sich jedes Jahr den Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung. Doch wer nicht vorbaut, riskiert bei Trennung oder Tod eines Partners unter Umständen Auseinandersetzungen oder sogar den Verlust der Immobilie, warnen die Experten der TARGOBANK. Dies gilt insbesondere, wenn die Immobilie mit einem gemeinsamen Darlehen finanziert wurde: Zwar haften im Trennungsfall beide Partner für die volle Kreditsumme, bei den Eigentumsverhältnissen spielen die individuell erbrachten Finanzierungsbeiträge jedoch keine Rolle – hier zählt allein der Grundbucheintrag. Die TARGOBANK rät unverheirateten Paaren daher, sich vor dem Kauf beraten zu lassen und das gemeinsame Heim vertraglich abzusichern. In einem notariellen Partnerschaftsvertrag kann individuell festgelegt werden, wie im Trennungsfall mit der Immobilie weiter verfahren wird. Die beste Vorsorge für den Todesfall bietet ein notarieller Erbvertrag, in dem ein Bleiberecht oder die Beerbung festgehalten ist. Denn ein nicht-ehelicher Lebenspartner beerbt nicht automatisch seinen verstorbenen Partner.

Zahlendreher beim Online-Banking

Bei Online-Überweisungen sollte man sorgfältig vorgehen, denn Tippfehler können fatale Folgen haben. Im Gegensatz zur schriftlichen Überweisung sind die Banken laut Gesetz bei Online-Überweisungen nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Daten zu prüfen, wissen die Experten der TARGOBANK. Im Falle einer Fehlüberweisung haftet der Kunde also selbst. Bemerkt man den Fehler jedoch sofort, kann die Bank die Überweisung häufig noch stoppen. Oft hat man jedoch Glück und das Konto zu der falsch eingegebenen Nummer existiert bei der Empfängerbank nicht. Dann wird die Überweisung nicht ausgeführt. Ist das Geld allerdings bereits bei einem falschen Empfänger gutgeschrieben, muss der Kunde selbst aktiv werden. In diesen Fällen greift übrigens das Datenschutzgesetz nicht und die Bank des Überweisungsempfängers ist zur Herausgabe der Adressdaten verpflichtet. Ob der falsche Empfänger das Geld dann aber auch zurückzahlt, hängt von seinem guten Willen ab – Rechtsansprüche sind hier nur schwer durchzusetzen.                       

Steuerfreie Kursgewinne

Der deutsche Aktienindex DAX hat sich innerhalb der letzten zwei Jahre verdoppelt und somit manchem Anleger satte Kursgewinne beschert. Aktiensparer, die diese Kursgewinne durch Verkauf der Wertpapiere in bares Geld ummünzen wollen, sollten auf das Kaufdatum der Wertpapiere achten, raten die Experten der TARGOBANK. Denn seit 2009 unterliegen auch Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren grundsätzlich der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sobald der Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Jahr und Ehepartner ausgeschöpft ist, schrumpfen die Kursgewinne daher schnell. Für Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, greift hingegen noch das alte Steuerrecht und die Kursgewinne werden unversteuert ausgezahlt.   

Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
Link: https://www.targobank.de/de/ueber-uns/presse/verbraucherthemen_apr2011.html

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