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Baby unterwegs: Woran Eltern denken müssen!
Wenn das erste Kind kommt, müssen die Eltern vieles planen und vorbereiten. Dabei sollte auch an die Finanzen gedacht werden, rät die TARGOBANK. Mit der Geburt des Kindes steht jungen Familien oft ein geringeres Einkommen zur Verfügung, gleichzeitig sind zusätzliche Anschaffungen erforderlich – vom Kinderwagen bis hin zum familientauglichen Auto. Das erfordert eine sorgfältige Finanzplanung sowie gegebenenfalls Veränderungen an bereits bestehenden Spar- oder auch Kreditverträgen. Unterbricht oder reduziert ein Elternteil seine Berufstätigkeit, wirkt sich das auf die spätere Rente aus. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Altersvorsorge anzupassen. Auch an die Absicherung des Familieneinkommens sowie den langfristigen Vermögensaufbau für den Nachwuchs sollten Eltern frühzeitig denken. Nicht zuletzt gilt es sicherzustellen, dass die staatlichen Fördermöglichkeiten für junge Familien bestmöglich genutzt werden. Ein Termin mit der Hausbank kann helfen, diese und andere Fragen rechtzeitig und individuell zu klären.
Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
Link: https://www.targobank.de/de/
Selbstständig: Bei Problemen frühzeitig zur Bank
Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, kann zu Beginn meist nicht von seinen Einkünften leben. Doch die TARGOBANK warnt: Werden finanzielle Probleme zu lange ignoriert, können Gründer schnell in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. So zeigen auch die aktuellen Insolvenzzahlen einer großen Wirtschaftsauskunftei, dass 2011 rund ein Viertel der gewerblichen Pleiten in den ersten zwei Jahren nach der Gründung eintraten. Daher raten die Experten, vor Beginn der Selbstständigkeit die Finanzen genau zu planen. Nach dem Start sollte man sorgfältig kontrollieren, ob sich Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Planung entwickeln. Bei größeren Abweichungen ist es ratsam, umgehend das Gespräch mit der Hausbank zu suchen. Gemeinsam mit den Fachleuten lassen sich mögliche Ursachen sowie sinnvolle Gegenmaßnahmen ermitteln, und das Geschäft kann oftmals noch zum Erfolg geführt werden.
Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
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Testament registrieren lassen
Ein schriftliches Testament stellt sicher, dass der Nachlass nach den eigenen Wünschen geregelt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass der letzte Wille auffindbar ist. Das zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer bietet dafür seit Beginn des Jahres eine neue Plattform, informiert die TARGOBANK. Testamente, die bei einem Notar oder dem Amtsgericht hinterlegt sind, können hier gegen eine geringe Gebühr registriert werden. So hat das Nachlassgericht im Erbfall schnellen Zugriff und kann zügig im Sinne des Erblassers entscheiden. Zusätzlich zum Verwahrort des Testaments können im Register wichtige Informationen, etwa zu auskunftsberechtigten Personen, Verwandten oder anderen Erbberechtigten hinterlegt werden.
Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
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Kündigung: Alter darf berücksichtigt werden
Bei betriebsbedingten Kündigungen schreibt der Gesetzgeber zwingend eine Sozialauswahl vor, bei der unter anderem auch das Lebensalter der Mitarbeiter zu berücksichtigen ist. Dies stellt keine Diskriminierung dar, informiert die TARGOBANK und verweist auf ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Geklagt hatte eine 37-Jährige, die auch aufgrund ihres vergleichsweise geringen Alters betriebsbedingt gekündigt wurde. Ihrer Ansicht nach standen die Regelungen der Sozialauswahl im Widerspruch zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem EU-weiten Verbot der Altersdiskriminierung. Die Richter sahen jedoch keine grundsätzliche Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer im Kündigungsschutz-Gesetz und wiesen ihre Klage auf Wiedereinstellung ab (Az.: 2AZR 42/10).
Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
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Steuer für den Finanzmarkt?
Auch in der Bundesrepublik wird in jüngster Zeit über die Wiedereinführung einer „Finanztransaktionssteuer“ diskutiert. Nach einer Umfrage der Zeitschrift „Stern“ befürwortet eine knappe Mehrheit der Deutschen die Wiedereinführung der 1991 abgeschafften Börsenumsatzsteuer. Die Umsatzsteuer für Finanzprodukte soll nicht nur die chronisch leeren Staatskassen füllen, sondern mithelfen, die Finanzmärkte zu „entschleunigen“. Die TARGOBANK rät Verbrauchern jedoch, sich nicht von Emotionen leiten zu lassen, denn die Einführung einer solchen Steuer hätte für die Endkunden durchaus Nachteile. So würden die höheren Kosten für den Finanzhandel mit hoher Wahrscheinlichkeit an die Anleger weitergegeben – der Ertrag für die Ersparnisse könnte dadurch sinken. Außerdem besteht die Gefahr, dass Teile des Marktes versuchen würden, die Geschäfte zu verlagern, um die Steuer zu umgehen. Im Resultat könnte dies zu einer Einschränkung der Anlagemöglichkeiten für den Privatkunden führen.
Quelle: TARGOBANK AG & Co. KGaA
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