Region 10 wird nach möglichen Standorten für Windkraftanlagen untersucht
Nach der Katastrophe von Fukushima und der beschlossenen Energiewende laufen die Planungen für erneuerbare Energien auch bei den Stadtwerken auf Hochtouren. „Als regionaler Energieversorger sind wir uns unserer Verantwortung bewusst und wollen weiter aktiv in umweltschonende Energieerzeugungsanlagen investieren,“ so Geschäftsführer Matthias Bolle. Neben verschiedenen Projekten wird unter anderem die Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb der Region geprüft. Dies war auch einer der Punkte, die in der von der Stadt Ingolstadt initiierten Energiekonferenz ausgearbeitet wurden. Um die zukünftigen Entscheidungen auf eine solide Basis zu stellen, haben die Stadtwerke für die Region 10 ein umfassendes Windgutachten beauftragt. Die Ergebnisse der ersten Stufe, die in einem komplexen Verfahren eine Windressourcenkarte erstellt hat, liegen jetzt vor.
In diesem ersten Schritt wurden zunächst umfangreiche klimatische, technische und räumliche Daten mittels einer spezifischen Software ausgewertet und in eine Karte der Region übertragen. Diese zeigt die durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten in möglichen Höhen von 80, 100 und 140 Metern. Ablesbar sind dadurch verschiedene potenzielle Standorte innerhalb der Region 10, bei denen die jährlichen Windgeschwindigkeiten einen wirtschaftlichen Betrieb entsprechender Windkraftanlagen erwarten lassen. Insgesamt ist die Region 10 jedoch nur bedingt für den Nutzen durch Windkraft geeignet. Im Gebiet der Stadt Ingolstadt gibt es mit dem Hohenloher Berg im Westen nur einen Standort der weiter geprüft wird.
In einem zweiten Schritt werden nun die ermittelten potenziellen Standorte detailliert auf technische, rechtliche und wirtschaftliche Machbarkeit untersucht.
Aus der ersten Stufe des Windgutachtens haben sich insgesamt 4 Cluster, d.h. Gebiete, die mehrere potenzielle Standorte für Windkraftanlagen beinhalten sowie zwei Einzelstandorte ergeben. Zwei der Cluster liegen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, die beiden anderen jeweils im Landkreis Eichstätt bzw. Pfaffenhofen. Erst nach der detaillierten Analyse im zweiten Schritt des Gutachtens können genaue Anzahl und konkrete Standorte benannt werden.










