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Mittwoch, 23 Mai 2012

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Agentur streicht seltener das Arbeitslosengeld

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Agentur_fr_Arbeit_Ingolstadt

10 Prozent weniger Sperrzeiten als im Vorjahr 391 Fälle pro Monat Durchschnittlich 391-mal monatlich sperrte die Arbeitsagentur Ingolstadt im Jahr 2011 das Arbeitslosengeld I. In gut 40 Prozent mussten die Leistungen für bis zu zwölf Wochen gesperrt werden, weil die Betroffenen entweder ein zumutbares Arbeitsan-gebot ablehnten oder keinen wichtigen Grund für die Aufgabe ihres Arbeitsplatzes hatten.
„Mit gut zehn Prozent weniger Sperrzeiten als im Vorjahr 2010 verzeichnen wir eine positive Entwicklung“, erklärt Rolf Zöllner, Leiter der Agentur für Arbeit Ingolstadt.
„Besonders ärgerlich für die Betroffenen sind Sperrzeiten, die verhängt werden müs-sen, weil die Beschäftigten sich nicht rechtzeitig arbeitslos melden“, so der Agentur-chef weiter.
Durchschnittlich 124-mal pro Monat erfolgte im vergangenen Jahr eine solche Kür-zung. Rolf Zöllner: „Nur wer sich rechtzeitig nach einer Kündigung meldet, vermeidet eine Sanktion und gibt uns die Möglichkeit, früher Vermittlungsbemühungen einzulei-ten.“
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses schreibt der Gesetzgeber vor, sich spä-testens drei Monate vorher persönlich arbeitsuchend zu melden. Wer von der Been-digung weniger als drei Monate vorher erfährt, muss sich innerhalb von drei Tagen melden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Dafür genügt es, zunächst telefonisch die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mitzuteilen und einen Termin zur persönlichen Vorsprache zu vereinbaren. Daneben besteht auch die Möglichkeit der online-Arbeitssuchendmeldung auf www.arbeitsagentur.de.
Bei der Beendigung von Ausbildungsverhältnissen gilt: Nur außerbetriebliche Berufs-ausbildungen unterliegen der gesetzlichen Meldepflicht.

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