Selbstverständlich muss der Bewerber einige Eckdaten über die Firma und die Branche wissen. Unerlässlich (bei Konzernen nicht immer einfach) ist die Kenntnis, an welchen Standorten und in welchen Ländern das Unternehmen präsent ist und welche Produkte es produziert oder vertritt. Auf der Homepage und im Pressearchiv kann sich der Bewerber eionen guten Überblick verschaffen. Aus den Pressemitteilungen, die der künftige Arbeitgeber veröffentlicht hat, kann entnommen werden, worauf er besonders stolz ist und wie er gesehen werden möchte.
Rechtsanwältin Maria Rudolf, die vorwiegend Arbeitgeber berät, erläutert ihre Erwartungshaltung: "Der Bewerber oder die Bewerberin muss wissen, auf welche Rechtsgebiete unsere Kanzlei besonders spezialisiert ist. Sehr positiv würde ich es finden, wenn sich die künftige Mitarbeiterin vor dem Gespräch schon bei uns informiert hätte, welche Kanzleisoftware wir einsetzen. Absoluter Negativpunkt: Wenn der Bewerber dasitzt, stumm wie ein Fisch und erwartet, dass ich als Arbeitgeberin das Unterhaltungsprogramm bestreite.










